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Aktueller Stand und weitere Planungen zur Weiterführung der Wirkungsevaluation in der Erziehungsberatung ("Wir.EB 2.0")

Da das von der GlücksSpirale geförderte Implementierungsvorhaben "Wir.EB 2.0" nun in das zweite Jahr startet wollen wir an dieser Stelle über den aktuellen Stand informieren und einen Ausblick auf die zukünftige Fortführung der Wirkungsevaluation in der Erziehungsberatung geben.

Erfreulicherweise stößt die aktuell gestartete Weiterführung der Wirkungsevaluation bei Trägern und Beratungsstellen weiterhin auf eine hohe Resonanz. Mit aktuell bundesweit fast 90 beteiligten Beratungsstellen liegt die Beteiligung bereits auf einem vergleichbar hohen Niveau wie in der Pilotstudie. Dies unterstreicht sicher auch die Bedeutung, die einer nachhaltigen und stetigen Wirkungsevaluation von der Beratungspraxis beigemessen wird. Bereits im zurückliegenden Jahr wurden Daten aus über 3.000 Beratungsprozessen im Rahmen der Gesamtevaluation dokumentiert, so dass auch die aktuellen Daten repräsentative Vergleichsmöglichkeiten versprechen, die von den beteiligten Beratungsstellen zur Qualitätsentwicklung und zum Wirksamkeitsnachweis in der Außendarstellung, etwa gegenüber den Kostenträgern, genutzt werden können.

Im Rahmen von Wir.EB 2.0 steht ein optimierter Praxiseinsatz der Instrumente im Vordergrund. Ein zentraler Meilenstein konnte im zurückliegenden Jahr mit der Entwicklung der türkischen Sprachversionen der Klientenfragebögen erreicht werden. Daneben wurden zahlreiche Detailverbesserungen vorgenommen, u. a.:

  • Bereitstellung von angepassten Fragebögen für junge Erwachsene
  • ausdruckbare Kurzfassungen der Berater*innen-Bögen etwa für die Arbeit in Außenstellen ohne Internetanschluss
  • Einrichtung eines FAQ-Bereichs für die Online-Erhebung mit häufigen Fragen der Teilnehmer*innen

Im Jahr 2019 soll ein nochmals stärkerer Fokus auf den Nutzen für die teilnehmenden Beratungsstellen gelegt werden. Dabei sind insbesondere folgende Optimierungen geplant:

  • Sehr zeitnah sollen über das REGAS-Online-Portal erste direkt abrufbare Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die nach unterschiedlichen Kriterien- bzw. Filtersetzungen zum Beispiel einen Vergleich der in der Beratungsstelle erfassten Daten mit der Gesamtstichprobe aller teilnehmenden Beratungsstellen zum tagesaktuellen Stand ermöglichen werden.
  • Zukünftig wird es optional möglich sein, dass die Klientenfragebögen auch auf elektronischem Weg zugesendet und von den beratenen Menschen ausgefüllt werden können. Dies soll insbesondere den Rücklauf bei Einmalberatungen und wenn die Klienten nicht mehr in der Beratungsstelle erscheinen verbessern. Da die elektronische Übermittlung der Fragebögen nur möglich ist, wenn die Klienten darin einwilligen, werden im Zuge dessen auch entsprechend angepasste Datenschutzerklärungen bereitgestellt, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen.
  • Mit wichtigen Softwareanbietern von Statistikprogrammen für Beratungsstellen konnte zwischenzeitlich der technische Rahmen für eine Integration von Wir.EB erfolgreich umrissen werden. Vorbehaltlich finaler Klärungsprozesse kann ggf. noch in der ersten Jahreshälfte mit Testläufen begonnen werden.
  • Auch die wissenschaftliche Seite soll nicht zu kurz kommen: So werden flankierend noch vertiefte Struktur- und Prozessevaluationsinstrumente bereitgestellt, mit denen weitere Wirkfaktoren identifiziert werden sollen, auf die im Rahmen der Qualitätsentwicklungsprozesse in den Beratungsstellen Bezug genommen werden kann. Der Einsatz dieser Instrumente wird aber fakultativ sein.
  • Eine kleine Verbesserung betrifft das Online-Portal: Für die Beratungsprozesse die von zwei Fachkräften begleitet werden kann zukünftig optional eine zweite Zuständigkeit eingerichtet werden, so dass bedarfsweise beide Berater*innen parallel Einschätzungen vornehmen können.

Nach Abschluss der Implementierungsphase Ende 2019 haben der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) und das IKJ die feste Absicht, das Wir.EB-Projekt weiterzuführen, um Beratungsstellen im Sinne der ratsuchenden Menschen, eine stetige und nachhaltige wirkungsorientierte Qualitätsreflexion sowie -entwicklung zu ermöglichen.

Da gerade in Zeiten stetig steigender Ausgaben die Bedeutung von wirksamen niedrigschwelligen und präventiven Angeboten immer mehr zunimmt, rechnen wir damit, dass viele kommunale Träger ein hohes Interesse an dem Nachweis der Wirksamkeit der Erziehungsberatung haben und deshalb diesen Ansatz weiterhin im Sinne einer Qualitätsentwicklung fördern und unterstützen. Ein positives Beispiel ist in diesem Zusammenhang das Empfehlungsschreiben des BLJA und der LAG für Erziehungsberatung Bayern. Es ist zu wünschen, dass noch weitere Länder diesem Beispiel folgen. Eine Beteiligung steht interessierten Beratungsstellen auch im Jahr 2019 weiterhin offen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Teilnahmeinteressenten.

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